Bert Rürup, auf den der Name dieser Rente zurück zu führen ist, ist Professor für Volkswirtschaftslehre und einer der so genannten „Wirtschaftsweisen“. Nach seinem Studium der Wirtschaftswissenschaften schloss er sein Studium 1969 mit dem Grad eines Diplomkaufmanns ab.

Rürup ist ein geschätzter Berater der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit dem Schwerpunkt für die Nachhaltigkeit der sozialen Sicherungssysteme, auch als „Rürup-Kommission“ benannt.

Die Rürup-Rente als staatlich subventionierte Altersvorsorge besteht seit 2005. Ähnlich wie in der klassischen Rentenversicherung oder bei der Riester-Rente gibt es kein Kapitalwahlrecht, d.h. die Rürup-Rente darf nicht als Einmalzahlung ausgezahlt werden, sondern wird nach Eintritt des Rentenalters lebenslang verrentet. Hier sollte vor Abschluss eines Vertrages unbedingt ein Renten Versicherungsvergleich gemacht werden.

Die Vorteile der Rürup-Rente sind, dass der Sparer eine Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen über den Sonderausgabenabzug aufbauen kann, dass das angesparte Kapital im Fall längerer Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet wird und dass in der Ansparphase keine Pfändungen möglich sind (erst nach Eintritt der Rentenzahlungen kann der über der Pfändungsgrenze liegende Teil gepfändet werden).

Die Nachteile sind, dass zur Zeit nur ein Teil der Zahlungen steuerlich berücksichtigt wird (von 2005 mit 60% als Sonderausgaben, dann jährlich steigend um 2% bis 2025), dass Rürup-Renten nicht beliehen, übertragen oder verschenkt werden können, dass beim Tod des Versicherten das gesamte eingezahlte Kapital verfällt (hier bieten Versicherungen eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenenrente oder der Beitragsrückerstattung an) und dass die Rente später, je nach Zeitpunkt des Rentenbeginns, versteuert werden muss

Beim Abschluss eines Vertrages muss beachtet werden, dass der Vertrag nur die Zahlung einer lebenslangen Rente vorsehen darf, die Rente frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen darf und dass die Ansprüche aus dem Rentenvertrag nicht vererbbar, beleihbar, veräußerbar oder zu kapitalisieren sind.

Zielgruppe für die Rürup-Rente sind vor allem Selbständige mit relativ hoher Steuerbelastung. Denn sie können die Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge nicht nutzen. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer Kapitallebensversicherung sind seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig (Ausnahme: der Vertrag der Kapitallebensversicherung wurde vor 2005 abgeschlossen)

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