Die Rentenversicherung kann in zwei Formen durchgeführt werden: als gesetzliche Rentenversicherung und als private Rentenversicherung.
Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung bildet das VI. Sozialgesetzbuch. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der gegliederten Sozialversicherung. Sie dient der Alterssicherung von Beschäftigten (z. B. Angestellte, Arbeiter, Auszubildende) und finanziert sich vorrangig aus der Teilnahme am Umlageverfahren. Somit erwirbt man durch die Beiträge aus der Versicherungspflicht einen Anspruch auf eigene Rente und zahlt außerdem die Renten der aus de Arbeitsleben ausgeschiedenen Menschen. Dies wird als Generationenvertrag bezeichnet. Die gesetzliche Rentenversicherung versichert die Risiken des Alters, der verminderten Erwerbsfähigkeit und des Todes. Für die einzelnen Bereiche sind dementsprechend Renten vorgesehen (z. B. Altersrente, Hinterbliebenenrenten oder Erwerbsminderungsrenten). Die Rentenversicherungsträger übernehmen zusätzlich auch die Kosten für medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen zur Verbesserung bzw. zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Der Grundsatz „Reha vor Rente“ findet hier vor Erreichen des Renteneintrittsalters Anwendung, um die versicherten Risiken abzuwenden. Eine Rente wird immer erst dann gezahlt, wenn die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit scheitert. Die bekannteste Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Altersrente. Sie wird ab Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren gewährt.
Die Rentenversicherungsträger schicken seit dem Jahr 2002 aktuelle Renteninformationen an die Versicherten. Somit erhält man einen aktuellen Überblick über die derzeitigen Rentenansprüche.
Die Rentenversicherung finanziert sich aus Beiträgen, die jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen werden. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichert ist, muss den Beitrag allein zahlen. Seit dem 1. Januar 2007 gilt ein Beitrag von 19,9 % vom Bruttoeinkommen.
Der Anstieg der Erwerbslosenzahlen birgt die Gefahr, dass nur sehr geringe Rentenbeiträge erwirtschaftet werden können. Die Renten werden somit auch geringer. Hier tritt die private günstige Rentenversicherung ans Licht. Vor allem Alleinstehende können damit ihren Lebensstandard auch im Rentenalter aufrecht erhalten. Eine Gesundheitsprüfung ist für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht erforderlich. Deshalb können auch Personen, bei denen eine Lebensversicherung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt wurde, als Absicherung für den Ruhestand eine Rentenversicherung abschließen. Auch eine Rente im Ausland ist möglich.
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